Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen und der meisten privaten Krankenversicherungen. Nicht alle Psychotherapeuten können jedoch mit den Krankenkassen abrechnen. Dafür müssen sie bestimmte Qualifikationen erfüllen. Sie müssen:
Derzeit sind vier Therapieverfahren anerkannt:
Wichtig ist, gleich zum ersten Gespräch die Krankenversicherungskarte mitzubringen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Erwachsenen die Kosten für 1-3 Sprechstunden, bei Kindern und Jugendlichen für bis zu fünf Sprechstunden à 50 Minuten. Die Sprechstunden dienen der Abklärung, ob überhaupt eine Psychotherapie sinnvoll und ratsam ist. Nach erfolgter Indikationsstellung kann – so denn eine freie Kapazität vorhanden ist- zeitnah eine Akutbehandlung von 12 Sitzungen (zuzüglich 3 Bezugspersonenstunden bei Kindern und Jugendlichen) stattfinden oder aber nach mind. 2 und höchstens 4 Probatorischen Sitzungen bei Erwachsenen und höchstens 6 Probatorischen Sitzungen bei Kindern und Jugendlichen eine Kurzzeittherapie von ebenfalls 12 Sitzungen (zuzüglich 3 Bezugspersonenstunden bei Kindern und Jugendlichen) angezeigt sein, evtl. auch eine Langzeitbehandlung von 60 Sitzungen (plus 15 Bezugspersonensitzungen bei Kindern und Jugendlichen).
Mit den probatorischen Sitzungen wird Ihnen ausdrücklich Gelegenheit gegeben, den für Sie passenden Psychotherapeuten zu finden. Danach wird die Psychotherapie zur antragspflichtigen Leistung. Das heißt: Bis dahin müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und genehmigt bekommen haben. Damit eventuelle körperliche Erkrankungen bei der psychotherapeutischen Behandlung berücksichtigt werden können bzw. eine körperliche Erkrankung als Ursache für die psychische Störung ausgeschlossen werden kann, muss ein somatischer Befund durch einen Haus- oder Facharzt erhoben werden.
Die entsprechenden Formulare sowie weitere Informationen zur Antragstellung bekommen Sie von Ihrem Psychotherapeuten.
Psychotherapie wird u.a. bei folgenden Krankheitsbildern durchgeführt und von den Krankenkassen bezahlt:
Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend:
Diese Liste soll verdeutlichen, dass eine psychotherapeutische Behandlung bei unterschiedlichen Störungen zweckmäßig sein kann. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern versteht sich als beispielhaft. Nicht jeder Psychotherapeut führt die Behandlung jedes Krankheitsbildes durch. Hier empfiehlt sich ein Blick auf die Schwerpunkte der Praxis.
Seit März 2020 sind in meiner Praxis über einen KBV-zertifizierten Anbieter Videosprechstunden möglich. Diese können ergänzend gut zum Einsatz kommen, wenn die Praxis für Patienten aus Krankheits- oder organisatorischen Gründen schlecht erreichbar ist.
In meiner Praxis wurde ein Qualitätsmanagement (QEP) eingeführt. Nach einem Qualitätsziel-Katalog werden die dort vorgegebenen für eine psychotherapeutische Praxis relevanten Ziele im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls ergänzt oder verändert.
Als Praxisinhaberin nehme ich regelmäßig sowohl an einem kollegialen störungs- und verfahrenübergreifenden Qualitätszirkel als auch an einem störungsspezifischen (AD(H)S im Erwachsenenalter) fachübergreifenden Qualitätszirkel teil. Beide Qualitätszirkel sind von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein anerkannt.
Gemäß der Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen bilde ich mich regelmäßig sowohl für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen als auch für die Behandlung von Erwachsenen fort und erfülle dementsprechend kontinuierlich alle Anforderungen für das durch die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen erteilte Fortbildungszertifikat.
In meiner Praxis wird nach Möglichkeit versucht, Ressourcen sinnvoll zu nutzen und einzusparen. Viele Prozesse (Abrechnung, Verwaltung etc.) sind digitalisiert.